Meldungen Krankenkasse

Bitte verwenden Sie die Formblätter um uns die Daten Ihrer Dienstnehmer für die Meldungen an die Krankenkasse mitzuteilen.

Vor-Ort-Anmeldung

Eine Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsantritt kann nur mehr in Ausnahmefällen per Fax (05 7807 61) oder Telefon (05 7807 60) erstattet werden. Dabei ist allerdings die Voraussetzung,

  • dass nachweisbar ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung für längere Zeit ausgefallen ist, oder
  • die meldepflichtige Stelle nachweisbar über keinen PC und keinen Internetzugang verfügt und auch die Lohnverrechnung nicht von anderer Stelle wie z.B. einem Steuerberater mit entsprechender Ausstattung durchgeführt wird oder
  • die meldepflichtige Stelle die Lohnverrechnung von einer anderen Stelle (z.B. Steuerberater) durchführen lässt und diese nicht mehr erreichbar ist (z.B. bei Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters)
  • der Beschäftigte in einer Betriebsstätte des Dienstgebers aufgenommen wird und dort keine entsprechende EDV-Ausstattung zur Verfügung steht.

Erfolgte eine Vor-Ort-Anmeldung auf Grund einer kurzfristigen Ausnahmesituation ist die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen.

Eine ausfüllbare pdf-Faxvorlage für die Vor-Ort-Anmeldung finden Sie hier.

Voll-Anmeldung über Kanzlei

Mit diesem Formular können Sie die Daten für die Anmeldung und spätere Abrechnung Ihrer Dienstnehmer an unsere Kanzlei übermitteln. Bitte so vollständig als möglich ausfüllen und per Fax oder e-mail senden.

Abmeldung über Kanzlei

Mit diesem Formular können Sie die Daten für die Abmeldung Ihrer Dienstnehmer an unsere Kanzlei übermitteln. Bitte so vollständig als möglich ausfüllen und per Fax oder e-mail senden.