Erhöhung Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Mit 1.1.2020 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400,– auf € 800,– angehoben. Die Erhöhung wirkt sich auch bei den Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit aus (z.B. bei Arbeitsmitteln wie Laptop etc.)