Für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen sowie für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken zu Campingzwecken gilt ab 1.5.2016 der Steuersatz von 13% statt bisher 10%. Im Rahmen der Übergangsregelung kann der 10%-ige Steuersatz beibehalten werden, wenn
- eine Buchung und An- oder Vorauszahlung vor dem 1.9.2015 getätigt und
- der Umsatz zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt wird.
Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken. Hier bleibt der Steuersatz weiterhin mit 10%. Der Unterschied zwischen diesen beiden Leistungen besteht in erster Linie darin, dass unter der Beherbergung nicht nur die reine Überlassung von Räumlichkeiten verstanden wird, sondern auch gewisse zusätzliche Leistungen wie zB Reinigung der Zimmer inkludiert sind.