Arbeiter und Angestellte – arbeitsrechtliche Angleichung

3 Tage vor der Nationalratswahl – am 12. 10. 2017 – wurde im Parlament ein Gesetzespa-ket verabschiedet. Der für Personalisten bedeutsamste Beschluss ist jener, mit dem Arbeiter und Angestellte hinsichtlich Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung an-geglichen werden.

Angestellte vs. Arbeiter

Angestellte gelten als Arbeitnehmer, die „höhere Aufgaben“ (so etwa kaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten) erledigen, während
Arbeiter eine von den Angestellten zu unterscheidende gesetzlich ungeregelte Rest-gruppe bilden.

Die Tätigkeiten in der Arbeitswelt sind zunehmend komplexer geworden. Aus diesem Grund ist die historisch gewachsene Differenzierung in Angestellte und Arbeiter nicht mehr zeitgemäß.

Mit dem vorliegenden Gesetzespaket wurde einer jahrzehntelangen Forderung der Gewerkschaft teilweise entsprochen. Dennoch ist abzuwarten, ob die – „überfallsartig“ ohne Begutachtungsverfahren eingeführten – Änderungen bei der EFZ und den Kündigungsregelungen durch das neu gewählte Parlament feinjustiert und ob bestehende Unklarheiten beseitigt werden.

Die wichtigsten Neuerungen für
Arbeiter
Angestellte
Lehrlinge

Hinweis: dieser Artikel basiert auf Löscher, Angleichung Arbeiter/Angestellte, Der neue „Angeiter“?, PVP 2017.