Covid-19 Investitionsprämie – Update II

Antragstellung über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at)
Die Beantragung der Investitionsprämie über den Fördermanager des aws ist einsatzbereit und funktioniert! – Danke an unsere Klienten, die bereits einen ersten Antrag eingereicht haben und uns über ihre erfolgreiche Eingabe informiert haben.

Die Eingabemaske ist umfangreich und am Ende wartet eine Unterschriften-Hürde: am Ende muss man den Antrag ENTWEDER: ausdrucken – unterschreiben – einscannen – hochladen ODER – digital signieren. Nach positiver Bearbeitung des Antrags durch die Förderstelle, bekommt man eine Förderzusage vom aws übermittelt!

Fördergrenzen
Untergrenze der Förderung
„Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt (d.h. kleinere Investitionen pro Förderantrag können nicht gefördert werden). Bei dieser Umsatzgrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden.“
[Vgl. Punkt 3.3. des Fragenkatalogs (FAQ) des aws.]

Das heißt: die Untergrenze betrifft den einzelnen Antrag, sprich: Anträge mit einem Gesamtförderbetrag von unter 5.000 EUR sind nicht förderbar! Das kann aber jederzeit durch die Zusammenfassung von Investitionen verhindert werden, so dass der Antrag ein Investitionsvolumen von über 5.000 EUR aufweist.

Obergrenze der Förderung
Die Investitionsprämie ist pro Unternehmen oder Unternehmensgruppe mit einem maximal förderbaren Investitionsvolumen von 50 Mio. EUR (exkl. USt) als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss beschränkt. (Vgl. Punkt 3.6. des Fragenkatalogs (FAQ) des aws.)

Obergrenze des Investitionsvolumens eines Investitionsvorhabens
Ausgenommen von der Förderung sind: Neuinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio EUR (exkl. USt). (Vgl. Punkt 3.1. des Fragenkatalogs (FAQ) des aws.)

Das heißt:

  1. Ein Unternehmen kann mehrere Förderanträge stellen.
  2. Jeder Förderantrag muss die Untergrenze von 5.000 EUR erreichen oder übersteigen.
  3. In Summe dürfen die Förderanträge in Summe 50 Mio. EUR nicht überschreiten.
  4. Das einzelne Investitionsvorhaben darf dabei den Betrag von 20 Mio. EUR nicht übersteigen.

Geänderte Richtlinien und FAQ
Mit 02.09.2020 wurden die Richtlinie zur Investitionsprämie und der dazu erarbeitete Fragenkatalog in einer überarbeiteten Version veröffentlicht. [Abrufbar unter www.aws.at]. Die obigen Ausführungen basieren auf dieser überarbeiteten Version. Sollten sich bei der Beschäftigung mit der Investitionsprämie Zweifelsfragen ergeben, lohnt sich ein Blick in diese Unterlagen!