Covid-19 Investitionsprämie

Auf die Plätze! Fertig! Los!
Die Förderrichtlinie „Covid-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ ist da!
Erste wichtige Hinweise zur Vorbereitung auf das Wettrennen um die 1 Milliarde EURO im Investitionsprämientopf

  1. Das Rennen startet am 01.09.2020, ab diesem Zeitpunkt können die Förderanträge bei der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) elektronisch eingebracht werden. Zu welcher Uhrzeit die Antragsplattform freigeschalten wird, bleibt abzuwarten!?
    Punkt 6.1. der Förderrichtlinie führen dazu aus:
    Die Förderung wird im Wege eines Antragsverfahrens durchgeführt. Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderansuchen. Die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber stellt ab 01.09.2020 bis spätestens 28. Februar 2021 einen schriftlichen Förderungsantrag über die elektronische Anwendung aws Fördermanager,…
  1. Besorgen Sie sich umgehend eine „Startnummer“ = einen Zugang zum aws-Fördermanager https://foerdermanager.aws.at
  1. Prüfen Sie, ob sie die Voraussetzung „erste Maßnahmen“ erfüllen!
    (Punkt 5.3.2. der Förderrichtlinie)
    Erste Maßnahmen sind:
  • Bestellung
  • Kaufvertrag
  • Lieferung
  • Beginn von Leistungen
  • Anzahlungen
  • Zahlungen
  • Rechnungen
  • BaubeginnDiese Maßnahmen dürfen nicht vor dem 01.08.2020 gesetzt worden sein!!! Sie müssen bis spätestens 28.02.2021 gesetzt werden.
    Planungsleistungen – Einholung von behördlichen Genehmigungen – Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.
  1. Prüfen Sie, ob die Art der Investition förderwürdig ist.
  • Es muss sich um Investitionen in das abnutzbare Sachanlagevermögen handeln.
  • Die Investition muss pro Antrag einen Mindestumfang von 5.000 EUR ohne USt aufweisen.
  • Die Investition muss bis längstens 28.02.2022 abgeschlossen sein = Inbetriebnahme und Bezahlung (28.02.2024 bei Investitionsvolumen > 50 Mio EUR).
  • Nicht förderbar sind insbesondere (Punkt 5.4. der Förderrichtlinie):
    • „schmutzige“ Investitionen und „schmutzige“ LKW und PKW
    • Gebäudeinvestitionen
  • Anhang 1 bis 3 der Förderrichtlinie enthält eine detailreiche Aufzählung jener besonders förderwürdigen Investitionen (Ökologisierung – Digitalisierung – Gesundheit) die mit 14 % der Anschaffungskosten gefördert werden. Für alle anderen förderwürdigen Investitionen beträgt die Förderungshöhe 7 % der Anschaffungskosten. [HIER GEHT ES ZUR FÖRDERRICHTLINIE]
    Hinweis: zu den Förderrichtlinien wurde auch ein Fragenkatalog (FAQ) erstellt. In diesem Fragenkatalog werden in den Punkten 3. Und 4. Fragen zur Art der Investition beantwortet. [HIER GEHT ES ZUM FRAGENKATALOG]
  1. Wenn Sie aufgrund von Punkt 3. und 4. zur Überzeugung gelangt sind, dass ihr Unternehmen eine förderwürdige Investition im Sinne der Förderrichtlinie zur Covid-19-Investitionsprämie tätigen wird oder schon getätigt hat, dann bereiten Sie bis 31.08.2020 alle notwendigen Unterlagen zur elektronischen Beantragung vor. Aktuell (17.08.2020, 9.00 Uhr) gibt es dazu leider noch keine Informationen auf der Homepage des aws.