Energiekostenpauschale

Zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmern wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energiekostenpauschale geschaffen. Bei dieser Pauschalabgeltung der erhöhten Energiekosten ist Folgendes zu beachten:

  • Förderfähige Unternehmen sind jene, die mehr als € 10.000 und weniger als € 400.000 Umsatz im Jahr 2022 erzielt haben und eine Betriebsstätte in Österreich haben (ausgenommen: öffentliche Unternehmen und die Sektoren Energie, Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien).
  • Förderhöhe: pauschal zwischen € 110 und € 2.475, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. (Die Höhe wird individuell auf Basis eines Energieabrechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria berechnet)
  • Förderfähiger Zeitraum: Es werden 3 unterschiedliche Zeiträume angeboten, unter denen der Antragssteller wählen kann:
    • 1.2.2022 bis 31.12.2022
    • 1.2.2022 bis 30.9.2022
    • 1.10.2022 bis 31.12.2022
    • Anmeldung/Antragstellung: Berechtigte Förderwerber können sich ab dem 17.4.2023 für einen Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Dabei werden weitere Informationen zur Antragstellung zur Verfügung gestellt.

HINWEIS: Für diesen Pre-Check-In ist eine Handysignatur sowie ein USP-Zugang notwendig.

  • Die eigentlichen Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden.