Energiekostenzuschuss 4. Quartal 2022

Der EKZ für das 4. Quartal (10-12/2022) ist eine Verlängerung des EKZ 1 (02-09/2022) und daher vom Aufbau und Ablauf sehr ähnlich gestaltet. Auch beim EKZ 1 Q4 gibt es eine verpflichtende Voranmeldung und eine nachgelagerte Antragstellung. Für den EKZ 1 Q4 wurden jedoch die förderfähigen Energieträger ausgeweitet. Neben den schon bisher förderfähigen Energieträgern: Strom, Erdgas und Treibstoff (Stufe 1), sind nun auch Dampf, Wärme, Kälte förderfähig. Wie schon beim EKZ 1 müssen auch beim EKZ 1 Q4 die meisten Förderwerber das Kriterium eines „energieintensiven“ Unternehmens erfüllen. Nachdem derzeit die angepasste Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt, bleibt noch abzuwarten, ob darin noch weitere Änderungen enthalten sind.

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Information ICON Newsletter 27.03.2023