Härtefall-Fonds-Kurzinfo

Detailinformationen und Abwicklung
Auf der Homepage der Wirtschaftskammer findet sich eine umfangreiche Darstellung zum Inhalt und zur Abwicklung des Härtefall-Fonds. Unsere Anmerkungen verweisen auf einige aus unserer Sicht für das Verständnis der Beantragung zentrale Punkte.

Nochmals: die Antragsfrist ist vorerst bis Ende des Jahres offen! Die Mittel aus dem Härtefall-Fonds werden ihre gegebenenfalls bestehenden akuten Liquiditätsprobleme nicht lösen! Das kann nur die Hausbank! Der Ausblick auf Mittel aus dem Härtefall-Fonds kann als Sicherheit bei den Banken dienen! 

Der Härtefall
Es muss ein Härtefall vorliegen! Siehe dazu die folgende Definition aus den Förderrichtlinien. ACHTUNG: auch ihre Hausbank ist dankbar für ihre Argumente, warum Sie Geld von ihr brauchen – die Gründe aus der Härtefall-Definition können dabei als Leitlinie helfen: 

  1. Kostendeckung: man ist nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken (das heißt die laufenden Kosten sind höher als die laufenden Umsätze) oder
  2. Betretungsverbot: es liegt ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot vor oder
  3. Umsatzeinbruch: der Umsatz ist mindestens um 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres eingebrochen.

Bei der Beantragung des Härtefall-Fonds bestätigt man, dass mindestens einer dieser Punkte zutrifft. Es ist sinnvoll, das auch intern zu dokumentieren. Die Informationen aus der laufenden Buchhaltung bieten dafür eine gute Grundlage!

Antrag auch für den folgenden Notfall-Fonds möglich?
Insgesamt gilt für alle Förderungen das Kumulierungsverbot. Es sollen Mehrfachförderungen verhindert werden. Eine Beantragung des Härtefall-Fonds verhindert nicht die Beantragung beim Notfall-Fonds. Aber bei der Beantragung für den Notfall-Fonds wird der Unternehmer offenlegen müssen, ob er auch Mittel aus dem Härtefall-Fonds erhalten hat, und diese geflossenen Mittel werden auf die Mittel aus dem Notfall-Fonds angerechnet. 

Die Kennzahl des Unternehmensregisters
Diese Kennzahl gibt es wirklich! Und sie ist abfragbar! Wir haben es probiert und es hat funktioniert:
Die meisten GLNs und KURs sind im „Ergänzungsregister für sonstige Betroffene“ unter https://www.ersb.gv.at/ abfragbar. Dafür benötigen Sie keine digitale Signatur. Nach Einstieg zur „Beauskunftung“ ist auf den Reiter „Funktionsträger“ zu wechseln und dort der eigene Name einzugeben. Nachdem Sie die Suche gestartet haben, erhalten sie die Suchergebnisse direkt unter der Suchmaske – das ist ein PDF-Dokument: in der 4. Zeile findet sich eine Zahl nach „SEKUNDÄR ID“, diese ist die GLN. In der 5. Zeile finden Sie die KUR. 

Einkommensgrenze von zumindest € 5.527,92 p.a.
Der Antrag setzt laut der aktuellen Information Einkünfte von zumindest € 5.527,92 p.a. voraus!? Diese Grenze stammt aus dem Sozialversicherungsrecht für Selbständige. Sie ist die Versicherungsgrenze für die sogenannten neuen Selbständigen beziehungsweise für die sozialversicherungsrechtlichen Kleinunternehmer.
Wir glauben nicht, dass es beabsichtigt ist, Unternehmer die diese Grenze aufgrund ihres letzten Steuerbescheides nicht überschritten haben (z.B. auch weil Verluste erklärt worden sind) von der Förderung auszuschließen!
Bitte geben Sie dem System etwas Zeit, um diese Zweifelsfragen zu klären! Wie gesagt die Antragsfrist läuft bis Ende des Jahres und die ersten Auszahlungen aus dem Fonds können aktuelle Liquiditätsprobleme grundsätzlich nicht lösen!

Der geplante Notfall-Fonds
Bei der Pressekonferenz am 26.3.2020 wurden von der Bundesregierung auch noch einige Details zu einem weiteren mit € 15 Mrd. dotierten Krisenfonds bekanntgegeben.
Dieser Krisenfonds soll für direkt betroffene Branchen, wie etwa den Handel oder die Gastronomie zur Verfügung stehen und eine Mischung aus Kredit und Zuschuss sein. Zunächst könne man maximal die Quartalsumsatzsumme (max. € 120 Mio) als Kredit mit günstigen Zinsen beantragen und nach einem Jahr soll die tatsächliche Schadenshöhe festgestellt werden. Als Schaden sollen die angefallenen Betriebskosten (ohne Personalkosten) gelten, diese werden bis max. iHv von 75 % des Kredites ersetzt. Der Restbetrag verbleibt als rückzahlbarer Kredit. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen vor Beginn der Krise „gesund“ waren. Weitere Details zu diesem Fonds sollen im Laufe der nächsten Woche folgen.

Unterstützungsfonds für Künstler
Die Bundesregierung wird auch einen zusätzlichen Unterstützungsfonds für von COVID-19 betroffen Künstler auflegen. Informationen werden vom zuständigen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport bereitgestellt.

Hinweis: Zusammengestellt auf Basis der ÖGSW-Sonderklienteninformation. Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.