Umstellung auf SEPA

Ab 1. Februar 2014 werden Zahlungen und Lastschrifteinzüge nur mehr über SEPA (Single Euro Payment Area) den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr abgewickelt.

Durch rechtzeitige Vorbereitung der Umstellung auf das neue Zahlungsverkehrssystem können Sie sich Unannehmlichkeiten (nicht durchgeführte Überweisungen) ersparen indem sie alle Lieferanten, Kunden, Kontaktdaten von Geschäftspartnern, Mitarbeiterkonten und last but not least das Finanzamtskonto umstellen. Das bedeutet, dass insbesondere Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung und Auftragsabwicklung / Fakturierung, die die Systemdaten für den Zahlungsverkehr verwalten, die verbliebenen 4 Monate dafür nutzen sollten. Künftig sind IBAN und BIC anzugeben, und zwar nicht nur auf den neuen Zahlscheinen, sondern eventuell auch auf den Rechnungen, dem Geschäftspapier, der Homepage etc. Unternehmen die mit ihren Kunden via Lastschrifteinzug verrechnen, brauchen auch noch eine von der OENB zugeteilte Creditor-Identification (CID), welche über Ihre Bank angefordert werden kann.

Was ist die IBAN?
„IBAN“ ist die internationale Darstellung einer Bankverbindung. Die exakte Bezeichnung lautet „International Bank Account Number“, kurz eben „IBAN“.
Die IBAN besteht größtenteils aus genau den Zahlen, die bereits heute in einem Zahlungsauftrag anzugeben sind. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die Angaben von Empfänger (Konto) und Empfängerbank (Bankleitzahl) in einer Kolonne zusammengefasst sind und durch vier zusätzliche Stellen ergänzt wurden.

Was ist der BIC?
Diese drei Buchstaben stehen für „Bank Identifier Code“ und sind die weltweit gültige und eindeutige Kurzbezeichnung einer Empfängerbank.
Der BIC ersetzt Bankleitzahl inkl. Name und Adresse einer Bank im Langtext. Zahlungsempfänger können diese internationale Bankleitzahl ihrer kontoführenden Bank auch unter der Bezeichnung „SWIFT“, „SWIFT-Code“ oder „SWIFT-Adresse“ angeben. Da die IBAN auch die Bankleitzahl enthält, woraus die Empfängerbank eindeutig identifiziert werden kann, ist bei Inlandszahlungen keine Angabe der BIC notwendig. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU muss noch bis 1.2.2016 zusätzlich zur IBAN auch die BIC angegeben werden.

Seit 28.6.2013 haben die Finanzämter neue Bankverbindungen, die auf allen automatisiert versendeten Schriftstücken abgedruckt sind. Sie finden diese auch auf der Homepage des Finanzministeriums aktualisiert https://service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/.
Laut BMF können Zahlungen an die jeweiligen Finanzämter bis auf weiteres aber auch unter Angabe der bisherigen BIC und IBAN geleistet werden.